Steuersatz für den Umsatz eines vorgefertigten Wohnobjekts mit Grundstücken

July 23, 2025

Wenn der Mehrwertsteuerpflichtige die erste Übertragung des Verfügungsrechts für ein neu gebautes Wohngebäude vornimmt - ein Fertighaus mit Grundstück (unter dem Gebäude und für die regelmäßige Nutzung dieses Objekts), wird ein besonderer Mehrwertsteuersatz von 10% angewendet.

Wenn der Mehrwertsteuerpflichtige die erste Übertragung des Verfügungsrechts für ein neu gebautes Wohngebäude vornimmt - ein Fertighaus mit Grundstück (unter dem Gebäude und für die regelmäßige Nutzung dieses Objekts), wird ein besonderer Mehrwertsteuersatz von 10% angewendet. In diesem Fall handelt es sich nämlich um Immobilien, die auch in der Stellungnahme des Finanzministeriums erörtert werden, deren Auszug wir unten zitieren.

STELLUNGNAHME DES FINANZMINISTERIUMS

Nummer 011-00-832/2020-04 vom 12. 1. 2021.

„Der Umsatz eines Fertighauses für Wohnzwecke, das ohne Grundstück verkauft wird, wird mit einem allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 20% besteuert, da der Umsatz mit diesem Objekt nicht als erste Übertragung der Verfügungsberechtigung über eine neu gebaute Wohnung angesehen wird, für die eine Besteuerung mit einem besonderen Steuersatz von 10% vorgeschrieben ist. Dementsprechend kann das in Artikel 56a des Gesetzes genannte Recht auf Mehrwertsteuerrückerstattung für den Kauf der ersten Wohnung nicht auf der Grundlage des Erwerbs eines Fertighauses ohne Grundstück geltend gemacht werden, da dieses Grundstück nicht als Wohnung im Sinne der genannten Gesetzesvorschrift gilt. Kauft der Käufer der ersten Wohnung jedoch ein Wohnobjekt — ein Haus, einschließlich eines Fertighauses, mit dem dazugehörigen Grundstück, bedeutet das, dass er Immobilien kauft, in diesem Fall hat sie gemäß dem Gesetz Anspruch auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer. “

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